Stand: 25. Oktober 2026
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die über die Website www.enduropro.de oder auf anderem Wege mit folgendem Anbieter geschlossen werden:
EnduroPRO Offroad Events
Marko Barthel
Wiesenweg 22
09669 Frankenberg
Deutschland
Telefon: +49 (0)37206 568881
E-Mail: info@enduropro.de
(2) Diese AGB gelten für die Buchung von Endurotrainings, Offroad-Veranstaltungen und sonstigen von EnduroPRO selbst angebotenen Leistungen sowie für den Kauf von Waren, Gutscheinen und personalisierten Produkten.
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine Person oder Gesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Für einzelne Veranstaltungen können ergänzende Teilnahmebedingungen gelten, sofern diese vor Vertragsabschluss wirksam einbezogen werden.
(5) Bei Reisen und Touren, die EnduroPRO ausdrücklich ausschließlich vermittelt, gelten zusätzlich die Vertragsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers. Die Identität des Vertragspartners und die Vermittlerrolle werden vor der Buchung kenntlich gemacht.
§ 2 Leistungen und Vertragsgegenstand
(1) EnduroPRO bietet insbesondere folgende Leistungen und Produkte an:
- Endurotrainings für Anfänger und Fortgeschrittene
- Hardenduro- und Sportfahrertrainings
- Kinder- und Jugendtrainings
- Offroad-Veranstaltungen und freies Endurofahren
- Gutscheine für Trainings und Veranstaltungen
- Motorrad-Dekore, Bekleidung und Zubehör
- individuell konfigurierte und personalisierte Produkte
(2) Art, Umfang, Dauer, Veranstaltungsort, Teilnahmevoraussetzungen und Preis einer Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Angebots- beziehungsweise Produktbeschreibung.
(3) Bei Trainingsveranstaltungen handelt es sich um angeleitete fahrpraktische Übungen zur Verbesserung der Fahrzeugbeherrschung. Ein bestimmter individueller Lernerfolg oder sportlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
(4) Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei Endurotrainings nicht um Wettkämpfe oder Rennen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten.
§ 3 Vertragsschluss und Online-Bestellungen
(1) Die Darstellung von Produkten und Leistungen im Onlineshop stellt grundsätzlich kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
(2) Kunden können Produkte und Veranstaltungen auswählen und in den virtuellen Warenkorb legen. Vor Abschluss der Bestellung werden die wesentlichen Bestelldaten sowie der Gesamtpreis angezeigt.
(3) Über die im Shop bereitgestellten Funktionen können Eingaben vor Abgabe der Bestellung überprüft und berichtigt werden.
(4) Mit Betätigung der eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Bestellschaltfläche gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab.
(5) Nach Eingang der Bestellung wird eine elektronische Eingangsbestätigung versendet. Diese bestätigt zunächst den Zugang der Bestellung. Der Vertrag kommt durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung, eine entsprechende Auftrags- beziehungsweise Buchungsbestätigung oder die Ausführung der Bestellung zustande.
(6) Für Trainings und Veranstaltungen ist eine Buchung erst dann verbindlich bestätigt, wenn EnduroPRO die Anmeldung angenommen hat. Angaben zur Zahlungsabwicklung und zum Status der Buchung ergeben sich aus der Bestätigung.
(7) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(8) Die Vertragsbedingungen und Bestellinformationen werden dem Kunden in einer speicherbaren Form zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann seine Bestellung vor dem Absenden außerdem über die üblichen Browserfunktionen dokumentieren.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise.
(2) Die angegebenen Endpreise enthalten die gesetzlich anfallenden Steuern, soweit diese zu erheben und im jeweiligen Angebot entsprechend ausgewiesen sind.
(3) Zusätzlich anfallende Versandkosten oder andere verpflichtende Kosten werden vor Abschluss der Bestellung ausgewiesen.
(4) Die tatsächlich verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten werden im Bestellvorgang angezeigt.
(5) Soweit keine abweichende Zahlungsfrist angegeben oder wirksam vereinbart wurde, ist der vereinbarte Betrag mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig.
(6) Bei Banküberweisung erhält der Kunde die für die Zahlung erforderlichen Informationen im Rahmen der Bestellabwicklung.
(7) Sofern eine Veranstaltung nur nach vollständigem Zahlungseingang besucht werden kann, wird dies vor der Buchung kenntlich gemacht.
(8) Gesetzliche Rechte bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.
§ 5 Anmeldung und Teilnahmeberechtigung
(1) Die Teilnahme an EnduroPRO-Veranstaltungen setzt eine ordnungsgemäße Anmeldung und eine bestätigte Buchung voraus.
(2) Teilnehmer müssen die für die jeweilige Veranstaltung angegebenen persönlichen und fahrtechnischen Voraussetzungen erfüllen.
(3) Bei Buchungen für andere Personen sind die tatsächlichen Teilnehmer korrekt anzugeben. Der Buchende hat die Teilnehmer über die für sie geltenden Sicherheits- und Teilnahmebedingungen zu informieren.
(4) Minderjährige dürfen nur im Rahmen ausdrücklich angebotener und geeigneter Veranstaltungen teilnehmen. Erforderliche Erklärungen der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls weitere Nachweise sind vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen.
(5) Ein Motorradführerschein ist nur dann erforderlich, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder aus der konkreten Veranstaltungsbeschreibung hervorgeht. Die Nutzung öffentlicher Straßen setzt die jeweils gesetzlich erforderliche Fahrerlaubnis und Fahrzeugzulassung voraus.
(6) Die jeweiligen Altersgrenzen, Führerscheinanforderungen und weiteren Voraussetzungen werden in den konkreten Teilnahmeinformationen festgelegt.
§ 6 Motorräder und technische Anforderungen
(1) Teilnehmer, die mit einem eigenen Motorrad anreisen, sind für dessen technisch sicheren und ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich.
(2) Insbesondere müssen Bremsen, Reifen, Lenkung, Fahrwerk und sonstige sicherheitsrelevante Bauteile den Anforderungen der Veranstaltung entsprechen.
(3) Der Teilnehmer muss zur Nutzung des Motorrads berechtigt sein. Ist er nicht der Eigentümer, hat er die erforderliche Zustimmung des Eigentümers einzuholen.
(4) EnduroPRO kann ein Motorrad von der Teilnahme ausschließen, wenn erkennbare sicherheitsrelevante Mängel vorliegen oder die jeweiligen Veranstaltungsbedingungen nicht erfüllt werden.
(5) Anforderungen an Zulassung, Versicherung, Bereifung, Geräuschemissionen und technische Ausstattung können sich je nach Veranstaltungsort unterscheiden und ergeben sich aus den jeweiligen Veranstaltungsinformationen.
(6) Etwaige Leihmotorräder werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und zu den hierfür geltenden Bedingungen bereitgestellt. Besondere Regelungen zu Kaution, Schäden, Selbstbeteiligung und Rückgabe sind vor der Anmietung mitzuteilen.
§ 7 Schutzausrüstung und Sicherheit
(1) Bei EnduroPRO-Trainings und Offroad-Veranstaltungen ist geeignete und vollständige Motorrad-Schutzausrüstung zu tragen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Geeigneter Motorradhelm
- Motorradbrille beziehungsweise geeigneter Augenschutz
- Enduro- oder Motocross-Stiefel
- Motorradhandschuhe
- Geeigneter Oberkörper- und Rückenprotektor
- Knieprotektoren beziehungsweise geeigneter Knieschutz
- Geeignete Enduro- oder Motocross-Bekleidung
(2) Ergänzende Schutzanforderungen können je nach Trainingsart und Schwierigkeitsgrad festgelegt werden.
(3) Vor und während der aktiven Teilnahme ist das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder berauschenden Mitteln untersagt. Dies gilt auch bei einer durch Medikamente beeinträchtigten Fahrtüchtigkeit.
(4) Den sicherheitsbezogenen Anweisungen des Veranstalters, der Trainer und des Streckenpersonals ist Folge zu leisten.
(5) Teilnehmer müssen ihre Fahrweise dem eigenen Können, den Geländebedingungen und den übrigen Teilnehmern anpassen.
(6) Auf Strecken, die gleichzeitig von Fahrern mit unterschiedlichem Leistungsniveau genutzt werden, ist besondere gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich.
§ 8 Haftung, Eigenverantwortung und Versicherungsschutz
(1) Die Teilnahme an Endurotrainings und Motorsportveranstaltungen ist mit sporttypischen Risiken verbunden. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine fahrerischen Fähigkeiten realistisch einzuschätzen, geeignete Schutzausrüstung zu tragen und die Sicherheitsanweisungen der Trainer und des Veranstaltungspersonals zu beachten.
(2) Ein Sturz oder Unfall begründet allein noch keine Haftung von EnduroPRO. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) EnduroPRO haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch EnduroPRO, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
(4) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet EnduroPRO unbeschränkt, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von EnduroPRO, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(5) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für sonstige Schäden auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(6) EnduroPRO verfügt über eine speziell für Endurotrainings und Motorsportveranstaltungen abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Versicherungsbedingungen, versicherten Risiken und Deckungssummen. Gesetzliche Haftungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
(7) Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
§ 9 Verhalten bei Veranstaltungen und Ausschluss
(1) Teilnehmer haben die geltenden Streckenregeln und Anweisungen des verantwortlichen Personals zu beachten.
(2) Verboten sind insbesondere:
- Gefährdung anderer Personen durch rücksichtsloses Fahren
- Befahren nicht freigegebener Streckenbereiche
- Missachtung von Sicherheitsanweisungen
- Teilnahme unter erheblicher Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit
- Wiederholte erhebliche Störungen des Veranstaltungsablaufs
(3) Bei sicherheitsrelevanten Verstößen kann EnduroPRO die Teilnahme vorübergehend unterbrechen.
(4) Bei schwerwiegenden Verstößen oder wiederholter Missachtung von Sicherheitsanweisungen nach entsprechender Abmahnung, soweit diese erforderlich und zumutbar ist, kann der Teilnehmer von der weiteren Veranstaltung ausgeschlossen werden.
(5) Die Frage einer Rückerstattung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und den gesetzlichen Bestimmungen. Ein pauschaler Ausschluss sämtlicher Rückzahlungsansprüche ist nicht vorgesehen.
§ 10 Rücktritt und Stornierung durch Teilnehmer
(1) Kann ein Teilnehmer eine gebuchte Veranstaltung nicht wahrnehmen, sollte er EnduroPRO möglichst frühzeitig schriftlich oder in Textform, beispielsweise per E-Mail, informieren.
(2) Für reguläre Endurotrainings sollen vorbehaltlich wirksamer Vereinbarung folgende Stornierungsbedingungen gelten:
Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen unter Abzug einer Bearbeitungs- beziehungsweise Stornopauschale von 25,00 €.
29 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Stornopauschale in Höhe von 50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr, soweit die Pauschale den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt.
Ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Eine kostenfreie Stornierung ist nach der vorgesehenen vertraglichen Regelung grundsätzlich nicht möglich. Etwaige Stornokosten richten sich nach dem rechtlich zulässigen Schaden beziehungsweise einer wirksamen Stornopauschale.
(3) Dem Teilnehmer bleibt bei jeder vereinbarten Stornopauschale ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass EnduroPRO überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) EnduroPRO bleibt es vorbehalten, im Einzelfall niedrigere Kosten anzusetzen oder eine einvernehmliche Umbuchung zu ermöglichen.
(5) Zwingende gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige Rechte bleiben unberührt.
(6) Eine Umbuchung auf einen anderen Teilnehmer oder Veranstaltungstermin ist nach vorheriger Absprache möglich, soweit freie Kapazitäten vorhanden sind und die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden. Ein allgemeiner Anspruch auf Umbuchung besteht nur im Rahmen gesetzlicher oder ausdrücklich vereinbarter Rechte.
§ 11 Absage oder Änderung durch EnduroPRO
(1) EnduroPRO kann eine Veranstaltung absagen, wenn ihre Durchführung aus erheblichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Höhere Gewalt
- Gefährliche Witterungs- oder Geländebedingungen
- Sicherheitsrelevante Umstände
- Behördliche Anordnungen
- Ausfall oder Nichtverfügbarkeit des Streckenbetreibers
- Nichterreichen einer vorab angegebenen Mindestteilnehmerzahl
(2) Die Absage wird den betroffenen Teilnehmern nach Kenntnis des Absagegrundes möglichst unverzüglich mitgeteilt.
(3) EnduroPRO kann bei einer Absage alternative Veranstaltungstermine oder einen Gutschein anbieten.
(4) Soweit die gebuchte Leistung nicht erbracht wird und ein gesetzlicher Anspruch auf Rückzahlung besteht, bleibt dieser bestehen. Ein Gutschein wird dem Teilnehmer in diesem Fall nur als freiwillig gewählte Alternative angeboten.
(5) Erhebliche Änderungen der vereinbarten Hauptleistung bedürfen einer entsprechenden vertraglichen Grundlage beziehungsweise der Zustimmung des Teilnehmers, soweit rechtlich erforderlich.
(6) Zwingende gesetzliche Rechte und Haftungsansprüche bleiben unberührt.
§ 12 Mindestteilnehmerzahl
(1) Soweit eine Veranstaltung eine Mindestteilnehmerzahl voraussetzt, wird diese in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung angegeben.
(2) EnduroPRO kann die Veranstaltung bei Nichterreichen dieser Zahl nur nach Maßgabe einer wirksam vereinbarten Rücktrittsregelung absagen.
(3) Die Information über eine notwendige Absage erfolgt ohne unangemessene Verzögerung.
(4) Bereits geleistete Zahlungen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen zurückerstattet, sofern keine wirksame anderweitige Vereinbarung oder freiwillige Umbuchung getroffen wird.
§ 13 Gutscheine
(1) EnduroPRO bietet Wertgutscheine und gegebenenfalls Gutscheine für bestimmte Trainings oder Veranstaltungen an.
(2) Der Umfang eines Gutscheins ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung.
(3) Gekaufte Gutscheine können grundsätzlich innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist eingelöst werden, soweit keine im Einzelfall wirksame abweichende Regelung gilt.
(4) Nach der bisherigen EnduroPRO-Gutscheinregelung beträgt die Einlösefrist drei Jahre. Der gesetzliche Fristbeginn und die Wirksamkeit etwaiger Gutscheinbedingungen bleiben maßgeblich.
(5) Gutscheine sind grundsätzlich übertragbar, sofern sie nicht aus besonderen, bei Erwerb erkennbaren Gründen personengebunden sind.
(6) Eine Barauszahlung von Gutscheinwerten ist grundsätzlich nicht vorgesehen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Auszahlung besteht.
(7) Bei Teileinlösungen bleibt ein noch bestehender Restwert nach Maßgabe der geltenden Gutscheinbedingungen erhalten.
(8) Für Aktions- und Rabattgutscheine können gesonderte, vor Ausgabe mitgeteilte Bedingungen gelten.
(9) Eine fehlende Kombinierbarkeit mit anderen Rabattaktionen gilt nur, wenn sie vor Einlösung transparent geregelt ist und keine gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
§ 14 Kauf von Waren und personalisierten Produkten
(1) Für Waren, Bekleidung, Zubehör, Dekorsätze und vergleichbare Artikel gelten die auf der jeweiligen Produktseite angegebenen Beschreibungen, Varianten und Preise.
(2) Bei personalisierten Produkten ist der Kunde verpflichtet, die für die Herstellung erforderlichen Angaben sorgfältig zu prüfen.
(3) Hierzu können insbesondere Motorradhersteller, Modell, Baujahr, gewünschter Fahrername, Startnummer oder weitere Gestaltungsangaben gehören.
(4) EnduroPRO verarbeitet die übermittelten Angaben entsprechend der getroffenen Vereinbarung.
(5) Falls eine vom Kunden gewünschte Gestaltung technisch oder rechtlich nicht umgesetzt werden kann, nimmt EnduroPRO Kontakt mit dem Kunden auf, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
(6) Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben uneingeschränkt bestehen.
§ 15 Lieferung, Versand und Eigentumsvorbehalt
(1) Die verfügbaren Versandarten, Liefergebiete, Lieferzeiten und Versandkosten ergeben sich aus den jeweiligen Produktinformationen und dem Bestellvorgang.
(2) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.
(3) Für individuell hergestellte Produkte gelten die jeweils angegebenen Herstellungs- und Lieferzeiten.
(4) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von EnduroPRO.
(5) Gesetzliche Verbraucherrechte, insbesondere bei Lieferverzug, Transportproblemen und Mängeln, bleiben unberührt.
§ 16 Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.
(2) Für bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum gebucht werden, kann das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein.
(3) Bei der Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, kann die Ausnahme des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB greifen.
(4) Für andere Waren und Gutscheine kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen Widerrufsbelehrung und den gesetzlichen Vorschriften.
(5) Die Voraussetzungen eines gesetzlichen Ausschlusses werden für den jeweiligen Vertragstyp gesondert berücksichtigt.
(6) Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben durch diese AGB unberührt.
§ 17 Vermittlung von Endurotouren
(1) Bei ausdrücklich als Vermittlungsleistung gekennzeichneten Endurotouren tritt EnduroPRO ausschließlich als Vermittler auf, sofern dies tatsächlich der vereinbarten Vertragsgestaltung entspricht.
(2) Vertragspartner für die vermittelte Reise oder Tour ist der jeweils genannte Tourenanbieter.
(3) Für die Durchführung der vermittelten Leistung gelten dessen wirksam einbezogene Vertragsbedingungen.
(4) Die wesentlichen Informationen zum Leistungserbringer, zum Leistungsumfang und zu den geltenden Bedingungen werden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
(5) Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere gegebenenfalls anwendbare Regelungen des Pauschalreiserechts und zur Vermittlerhaftung, bleiben unberührt.
§ 18 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei Buchungen, Bestellungen, Kontaktanfragen und der Nutzung der Website sind in unserer Datenschutzerklärung enthalten:
§ 19 Gesetzliche Mängelrechte
Bei Kaufverträgen über Waren gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
Bei Dienstleistungen und Veranstaltungen gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Eine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Garantie besteht nur, wenn diese ausdrücklich zugesagt wurde.
§ 20 Verbraucherstreitbeilegung
EnduroPRO ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Diese Erklärung gilt vorbehaltlich einer möglicherweise bestehenden gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung zur Teilnahme.
§ 21 Anwendbares Recht
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.
(2) Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des jeweiligen Aufenthaltsstaates unberührt, soweit diese nach den gesetzlichen Kollisionsregeln anwendbar sind.
(3) Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
§ 22 Schlussbestimmungen
(1) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen bleibt im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.
