HAFTUNGSVERZICHT

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko der Teilnehmer. Sie übernehmen die volle zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle durch sie oder ihre Fahrzeuge verursachten Schäden, sofern kein abweichender Haftungsverzicht vereinbart ist. Mit der Nennung zur Veranstaltung erklären Fahrer und Bewerber den Verzicht auf Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegenüber folgenden Parteien:

• FIA, FIM, UEM, DMSB, sowie deren Mitgliedsorganisationen und die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, inklusive Präsidenten, Organe, Geschäftsführer und Generalsekretäre
• Den Promotor bzw. Serienorganisator
• Den Veranstalter, alle Sportwarte und Streckenbesitzer
• Behörden, Rettungsdienste sowie alle weiteren Personen, die in die Organisation der Veranstaltung involviert sind
• Den Straßenbaulastträger für Schäden, die durch die Beschaffenheit der zu nutzenden Straßen oder des Zubehörs verursacht werden
• Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller oben genannten Parteien

Der Haftungsausschluss gilt jedoch nicht für:
• Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen, einschließlich Handlungen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
• Sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen, einschließlich Handlungen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
Zusätzlich verzichten Teilnehmer auf Schadensersatzansprüche gegen:
• Andere Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, sowie die Eigentümer und Halter der Fahrzeuge
• Eigene Bewerber, Fahrer, Mitfahrer sowie eigene Helfer, sofern keine speziellen Vereinbarungen bestehen

Dieser Haftungsausschluss wird mit der Anmeldung zur Veranstaltung für alle Beteiligten rechtswirksam und gilt unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere für vertragliche und außervertragliche Haftungsansprüche sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben hiervon unberührt.

Nutzung des Geländes: Das ausgewiesene Gelände darf ausschließlich im Rahmen der genehmigten Veranstaltung genutzt werden. Ein Verlassen des genehmigten Bereichs ist strikt untersagt. Jegliche Zuwiderhandlung, wie das Befahren oder Betreten nicht genehmigter Bereiche, führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und einem Hausverbot. Eine Teilnahme an zukünftigen Veranstaltungen ist damit ebenfalls ausgeschlossen.

Hiermit bestätige ich, den Haftungsverzicht gelesen und akzeptiert zu haben. Ich verpflichte mich, an der Fahrerbesprechung teilzunehmen und die Richtlinien für das Fahren im Gelände einzuhalten.